Für alle Einrichtungen und Standorte des Zaans Museum gelten Allgemeine Besuchsbedingungen. Diese Allgemeinen Besuchsbedingungen liegen an den Informationstheken zur Einsicht bereit und sind nachfolgend aufgeführt.
Hausregeln
• Foto-, Video- und Filmaufnahmen dürfen nur für private Zwecke angefertigt werden. Das Fotografieren mit Blitz ist nicht gestattet. Für die Anfertigung professioneller Foto- und Filmaufnahmen ist eine vorherige Erlaubnis erforderlich.
• Kinder unter zwölf Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
• Das Mitführen von Jacken, Rucksäcken, Taschen, Regenschirmen, Babyrückentragen und anderen großen Gegenständen ist nicht gestattet. Nicht zusammenfaltbare Gegenstände oder Taschen mit einer Größe über A4-Format sind an der Garderobe abzugeben oder in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren.
• Mit Ausnahme von (Blinden-)Begleithunden sind Haustiere nicht gestattet.
• Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
• Der Verzehr von Speisen und Getränken ist, außer im MuseumsCafé und bei Empfängen, verboten.
• Es ist verboten, Ausstellungsstücke zu berühren, sofern nicht ausdrücklich erlaubt. Eltern, Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen haben darauf zu achten, dass die von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen keine Museumsstücke berühren.
• Eltern, Lehrkräfte und sonstige Begleitpersonen sind jederzeit haftbar und verantwortlich für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten bzw. beaufsichtigten Minderjährigen.
Allgemeine bedingungen online-kartenverkauf
Artikel 1: Kartenverkauf, Angebote und Preise
Artikel 1.1: Alle vom Zaans Museum gemachten Preisangaben, Mitteilungen oder sonst wie erteilten Informationen sind nicht unverbindlich. Das Zaans Museum übernimmt die Haftung für eventuelle vom Museum gemachte Fehler in gegenüber dem Besucher gemachten Preisangaben, Mitteilungen oder sonst wie erteilten Informationen. Diese Haftung gilt nur für das eigene Informationsmaterial, das im Museum vorhanden ist im Moment des Anspruchs beziehungsweise das durch oder im Namen des Zaans Museums neulich verbreitet worden ist. Das Zaans Museum haftet nicht für Fehler, die auf Vorsatz, Schuld oder Nachlässigkeit Dritter zurückzuführen sind.
Artikel 1.2: Der Besucher ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen die Eintrittskarte und eine Karte oder einen Voucher, die/der zur Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigt, als solchen erkennbaren Mitarbeitern, Wächter darunter verstanden, allerdings nicht darauf beschränkt, vorzuzeigen.
Artikel 1.3: Der potenzielle Besucher ist im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Eintrittskarte, bevor er den Museumskomplex betritt, nicht zum Erhalt einer Rückerstattung des Eintrittspreises oder einer anderen Entschädigung berechtigt. Sollte ein potenzieller Besucher von der vorher gekauften Eintrittskarte keinen Gebrauch machen, geht dies auf eigene Rechnung und Gefahr des Besuchers; das ist auch der Fall, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Uhrzeit und/oder ein bestimmtes Datum gültig ist. Eine einmal erworbene Eintrittskarte kann nicht getauscht werden. Es erfolgt ebenso wenig eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Der bezahlte Eintrittspreis kann allerdings zurückerstattet werden, wenn Umstände außerhalb des Einflusses des Besuchers den Museumsbesuch unmöglich machen, dies jedoch echter zur Beurteilung durch den Museumsvorstand.
Artikel 1.4: Dem potenziellen Besucher kann den Zutritt zum Museumskomplex verwehrt werden, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte, die Ermäßigungskarte oder der Voucher nicht vom Zaans Museum oder einer dazu vom Zaans Museum für befugt erklärten Instanz erworben worden ist.
Artikel 2: Beschwerden und Reklamationen
Artikel 2.1: Das Zaans Museum wird alles Mögliche tun, den Besuch des Museumskomplexes oder der vom Zaans Museum organisierten Ausstellungen und Aktivitäten entsprechend dem veröffentlichten Angebot verlaufen zu lassen; dazu gehört auch die Verpflichtung, das Publikum über die völlige, teilweise oder vorzeitige Schließung des Museumskomplexes und/oder über vom Zaans Museum organisierte Ausstellungen so gut wie möglich zu informieren. Das Zaans Museum informiert das potenzielle Publikum ferner über Belästigung verursachende Instandhaltungsarbeiten, Umbauten oder die (Neu)Einrichtung von Räumen. Der Besucher kann daraus nie einen Anspruch auf Schadenersatz herleiten.
Artikel 2.2: Reklamationen sind nicht möglich in Bezug auf folgende, nicht vom Zaans Museum zu vermeidende Beschwerden und Umstände, und führen daher nie zu einer Entschädigungsverpflichtung durch das Museum gegenüber dem Besucher:
a. Beschwerden, die sich darauf beziehen, dass Gegenstände aus der ständigen Kollektion des Zaans Museums nicht sichtbar sind;
b. Beschwerden, die sich darauf beziehen, dass der Museumskomplex teilweise geschlossen ist, darunter verstanden, jedoch nicht darauf beschränkt, die teilweise Schließung infolge des Aufbaus oder Abbruchs von Ausstellungen;
c. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder von anderen Besuchern verursachte Unbequemlichkeiten beziehen, darunter verstanden, jedoch nicht darauf beschränkt, Lärmbelästigung, unanständiges Verhalten, Diebstahl und Belästigung;
d. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder durch Instandhaltungsarbeiten verursachte Unbequemlichkeiten beziehen, darunter verstanden, jedoch nicht darauf beschränkt, ein Umbau oder die (Neu)Einrichtung von Räumen;
e. Beschwerden und Umstände, die sich auf Belästigung oder durch das nicht ordnungsgemäße Funktionieren von Einrichtungen im Museumskomplex verursachte Unbequemlichkeiten beziehen.
Artikel 2.3: Beschwerden über und Rückforderungsansprüche bezüglich des Vertrags zwischen dem Zaans Museum und dem Besucher müssen innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Besuch stattgefunden hat, beim Zaans Museum schriftlich eingehen. Beschwerden und Reklamationsanträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
Artikel 2.4: Das Zaans Museum untersucht die Beschwerde und beantwortet diese schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingang. Ist die Untersuchung dann noch nicht abgeschlossen, dann wird dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt, ebenso wie der vermutliche Moment, an dem dies der Fall sein wird.
Artikel 2.5: Der Besucher kann Beschwerden, Reklamationen und Vorschläge zur Verbesserung schriftlich einreichen.
Artikel 3: Haftung des Museums
Artikel 3.1: Für einen Schaden, entstanden infolge vom Zaans Museum und/oder von Dritten Besuchern erteilter Preisangaben, Mitteilungen oder anderer Informationsformen, haftet das Zaans Museum nie, vorbehaltlich, wenn und soweit dieser Schaden die direkte Folge eines Vorsatzes oder schwerwiegenden Verschuldens seitens des Zaans Museums und/oder seiner Mitarbeiter ist.
Artikel 3.2: Der Aufenthalt des Besuchers im Museumskomplex ist auf eigene Rechnung und Gefahr. Das Museum haftet nur für dem Besucher entstandenen Sach- und/oder Folgeschaden oder dem Besucher zugefügten Körperschaden, der die unmittelbare und ausschließliche Folge eines Vorsatzes oder schwerwiegenden Verschuldens des Museums ist, mit der Maßgabe, dass nur jener Schaden erstattungsfähig ist, gegen den das Museum versichert ist beziehungsweise billigerweise hätte versichert sein müssen.
Artikel 3.3: In keinem Fall ist das Zaans Museum verpflichtet, einen höheren Schadenersatzbetrag zu zahlen als:
a. den tatsächlich bezahlten Eintrittspreis und die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten oder, wenn diese höher sind;
b. den vom Versicherer des Zaans Museums dem Zaans Museum in Bezug auf den Schaden ausgezahlten Betrag, oder aber;
c. die in Bezug auf den Schaden von einem anderen Dritten ausgezahlte Vergütung.
Artikel 3.4: Für einen an Fahrzeugen der Besucher verursachten Schaden haftet das Zaans Museum nie, vorbehaltlich, wenn und soweit der Schaden am oder im Museumskomplex entstanden ist und dieser Schaden die direkte Folge eines Vorsatzes oder schwerwiegenden Verschuldens seitens des Zaans Museums und/oder seiner Mitarbeiter ist.
Artikel 3.5: Das Zaans Museum haftet nie für welchen (in)direkten Schaden auch immer, entstanden als (in)direkte Folge eines Mangels, einer Eigenschaft oder eines Umstands an, in oder an einer unbeweglichen Sache, von der das Zaans Museum Inhaber, (Erb)Pächter, Mieter beziehungsweise Eigentümer ist, oder die sonst wie dem Zaans Museum zur Verfügung steht, vorbehaltlich, wenn und soweit der Schaden die direkte Folge eines Vorsatzes oder schwerwiegenden Verschuldens seitens des Zaans Museums und/oder seiner Mitarbeiter ist.
Artikel 3.6: Wenn das Zaans Museum Waren entgegennimmt oder wenn Waren auf welche Weise auch immer, wo auch immer, von wem auch immer deponiert, aufbewahrt und/oder zurückgelassen werden, ohne dass das Zaans Museum dafür eine Vergütung ausbedingt, so haftet das Zaans Museum nie für einen Schaden an oder im Zusammenhang mit Gütern, auf welche Weise auch immer entstanden, es sei denn, dass das Zaans Museum den Schaden vorsätzlich zugefügt hat oder der Schaden die Folge eines schwerwiegenden Verschuldens seitens des Zaans Museums ist.
Artikel 3.7: Die gesamte Haftung des Zaans Museums wegen eines zurechnungsfähigen Mangels bei der Einhaltung des Besuchsvertrags beschränkt sich auf die Erstattung des direkten Schadens und wird in keinem Fall mehr als die unter 3.3 beschriebene Entschädigungsregelung betragen.
Artikel 3.8: Im Falle eines Schadens durch Tod oder Körperverletzung wird die gesamte Haftung des Zaans Museums in keinem Fall mehr als die unter 3.3 beschriebene Entschädigungsregelung betragen.
Artikel 3.9: Eine Haftung des Zaans Museums für indirekten Schaden, darunter Folgeschaden, entgangener Gewinn oder Lohn, entgangene Einsparungen und so weiter verstanden, ist ausgeschlossen.
Artikel 3.10: Die in Artikel 3.3 genannten Höchstbeträge entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge eines Vorsatzes oder schwerwiegenden Verschuldens seitens des Zaans Museums oder einer seiner Mitarbeiter ist.
Artikel 4: Höhere Gewalt
Artikel 4.1: Als höhere Gewalt für das Zaans Museum, die dazu führt, dass ein gegebenenfalls dadurch verursachter Mangel dem Zaans Museum nicht angerechnet werden kann, gilt jeder unvorhersehbarer Umstand, der die Durchführung des Vertrags durch das Zaans Museum derart erschwert, dass, vorübergehend oder dauerhaft, die Durchführung des Vertrags unmöglich oder aber beschwerlich wird.
Artikel 4.2: Unter solchen Umständen werden unter anderem Umstände bei Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Einrichtungen verstanden, von denen das Zaans Museum bei der Durchführung des Besuchsvertrags Gebrauch macht, sowie alles, was für die Vorgenannten als höhere Gewalt oder aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung gilt, sowie ein zurechnungsfähiger Mangel der Vorgenannten.
IHK-Nummer Zaans Museum: S41232299